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Gemeinde Holzmaden

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften

Artikel vom 16.04.2024

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Seestraße Ost – 2. Änderung“ Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Holzmaden hat am 15.04.2024 in öffentlicher Sitzung nach §2 Abs. 1 BauGB i.V. mit §1 Abs.8 BauGB beschlossen den Bebauungsplan „Seestraße Ost“ im beschleunigten Verfahren für Innenbereichsflächen nach §13a BauGB zu ändern und den Bebauungsplan „Seestraße Ost – 2. Änderung“ aufzustellen. Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach §74 LBO aufgestellt.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB aufgestellt.

 

Das Plangebiet liegt südlich der Ortsmitte von Holzmaden in der Seestraße und umfasst das Grundstück des bestehenden Kindergartens mit Außenspielfläche. Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch die Seestraße,
  • im Osten durch das bebaute Grundstück Seestraße 9,
  • im Süden durch den Seebach,
  • im Westen durch das bebaute Grundstück Seestraße 15.
 

Für den Planbereich ist der Lageplan mit Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches vom 09.02.2024 maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:

s. Plan

Ziele und Zwecke der Planung:

Ziel der Planung ist die an heutige Erfordernisse angepasste Ausweisung von überbaubaren Flächen für den Neubau eines Kindergartens. Der Neubau soll sich in die Bestandsbebauung einfügen. Die Belange des südlich angrenzenden Seebaches sollen berücksichtigt werden.

Nach Vorliegen eines Planentwurfes wird die Öffentlichkeit am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt. Die weiteren Verfahrensschritte werden öffentlich bekannt gemacht.

Holzmaden, 16.04.2024

gez.
Florian Schepp
Bürgemeister

http://www.holzmaden.de//rathaus-service-und-ortsrecht/aktuelles/neuigkeiten