Gemeinderatssitzung vom 06.02.2012
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Dr. Bernhard-Hauff-Straße“
als Satzung beschlossen
Am 14.11.2011 hatte der Gemeinderat die vorgebrachten Äußerungen i.R. der frühzeitigen Beteiligung abgewogen und anschließend den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Dr. Bernhard-Hauff-Straße“ gefasst.
Während der Auslegung vom 16.12.2011 – 16.01.2012 wurden nur noch wenige Äußerungen vorgebracht, mit denen sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am vergangenen Montag beschäftigte.
Zunächst ging es erneut um eine Anregung des Verbands Region Stuttgart, nach der aus regionalplanerischer Sicht auf Einzelhandelsnutzungen im Gebiet vollständig verzichtet werden soll. Bereits bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde vom Gemeinderat beschlossen, diese Anregung nicht umzusetzen. Im Plangebiet produzierte Waren sollen in jedem Fall dort auch verkauft werden können. Darüber hinaus sah man es als sinnvoll und notwendig an, auch Fremdprodukte verkaufen zu können. Dieser Beschluss wurde vom Gemeinderat nochmals bestätigt.
Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich haben Verwaltung und Planer vorgeschlagen, die naturnahe Umgestaltung des Seebaches im Bereich der Bahnhofstraße aufzugreifen und einen Anteil dieser Maßnahme für den Ausgleich zu verwenden. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag und fasste entsprechend Beschluss. Sowohl das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, als auch die Naturschutzbehörde begrüßen diese Maßnahme.
Zum notwendigen Artenschutz wurde von der Naturschutzbehörde darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen grundsätzlich vor Durchführung der eigentlichen Baumaßnahme umzusetzen sind. Hier wurde festgelegt, die Maßnahmen im nördlichen Planbereich, die von der Baumaßnahme nicht betroffen sind, sofort umzusetzen. Die weiteren Maßnahmen entlang der östlichen Gebietsgrenze werden bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen zurückgestellt.
Schließlich hat die EnBW noch darauf hingewiesen, dass die in einem Teilbereich ausgewiesene Gebäudehöhe von 8,50 m nicht überall verwirklicht werden kann. Es wurde deshalb ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass vor Einleitung von Baugenehmigungsverfahren die Baugesuche der EnBW zur Stellungnahme zuzusenden sind.
Die noch berücksichtigten Änderungen und Ergänzungen machten insgesamt keine erneute Auslegung notwendig. Entsprechend fasste der Gemeinderat mehrheitlich die Satzungsbeschlüsse für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Dr. Bernhard-Hauff-Straße“.
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