Neuregelung der Pachtverhältnisse

Bei den Gemeindewohnungen ist die Gemeinde bereits seit Jahren bestrebt, die Mieten nach gleichen Kriterien festzulegen. Dies wurde jetzt auch bei den Pachtverhältnissen über privat genutzte Flächen, die im Eigentum der Gemeinde sind, umgesetzt.

Bisher gab es in vergleichbaren Fällen unterschiedliche Pachtregelungen.Zwar spielt die Pacht für die Einnahmebeschaffung der Gemeinde nur eine untergeordnete Rolle. Trotzdem waren Gemeinderat und Verwaltung der Auffassung, dass wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz einheitliche vertragliche Regelungen geschaffen werden sollen, insbesondere einheitliche Pachtpreise für vergleichbare Pachtfälle.

 

Mit diesen Maßgaben wurden die Pachtverhältnisse neu geordnet. Die Pachtflächen sind jetzt in verschiedene Rubriken mit jeweils einheitlichen Pachtpreisen eingeteilt:


1.   Bebaute Grundstücke                                        

- Pachtpreis € 2/qm/Jahr

2.   Gewerbeflächen                                                 

- Pachtpreis € 5,20/qm/Jahr

3.   Gartengrundstücke direkt am Haus                 

- Pachtpreis € 1/qm/Jahr

4.   Gartengrundstücke/Zufahrten nicht direkt am Haus

- Pachtpreis € 2/pro angefangenes ar/Jahr, mindestens € 10

5.   Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke am Haus

- Pachtpreis € 2/pro angefangenes ar/Jahr, mindestens € 10

Neue Pachtverhältnisse können künftig den einzelnen Rubriken konkret zugeordnet werden.