Gemeinderatssitzung 16.01.2012
Erstellung einer Gemeinschaftsschuppenanlage
In seiner Sitzung am vergangenen Montag beschäftigte sich der Gemeinderat erneut mit der Erstellung von landwirtschaftlichen Gemeinschaftsschuppen.
Nach dem Gemeinderatsbeschluss am 14.11.2011, dass die Gemeinde sich zum Vorhaben positiv stellt und für die Anlage ein Grundstück südlich des Schützenhauses zur Verfügung stellt, war die Interessensgemeinschaft aufgefordert, eine Bauvoranfrage auf ihre Kosten einzureichen.
Mit Vertretern des Naturschutzes beim Landratsamt Esslingen, der Interessensgemeinschaft und der Schützengilde fand Anfang Dezember 2011 eine Besprechung vor Ort statt. Dort wurde vom Naturschutz nochmals deutlich gesagt, dass jeder Interessent eine Fläche von ca. 1,5 ha nachweisen müsse, die er bewirtschaftet. Änderungen bei dieser Vorgabe gebe es auch dann nicht, wenn die Gemeinde über ein Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren das Gebiet überplane. Dies sei nur wesentlich aufwändiger nach Aussage des Landratsamtes. Die Vertreter des Naturschutzes haben den Standort südlich der 100 m-Schießbahn insgesamt positiv beurteilt und die Interessensgemeinschaft aufgefordert, eine Bauvoranfrage einzureichen, um alles weitere abklären zu können.
Die Interessensgemeinschaft hat nun bei der Gemeinde beantragt, das geplante Vorhaben i.R. eines Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahrens zu regeln. Begründet wird der Antrag damit, dass dies in anderen Gemeinden so schon gehandhabt wurde und die notwendigen Bewirtschaftungsflächen deutlich unter 1,5 ha im Bebauungsplan festgelegt wurden. Eine Nachfrage der Verwaltung bei den entsprechenden Gemeinden hat diese Aussage bestätigt. Allerdings hat das Landratsamt auch dort in den Verfahren die als notwendig angesehenen 1,5 ha Bewirtschaftungsfläche pro Interessent gefordert. Im Rahmen der Abwägung wurde die Forderung des Landratsamtes von der jeweiligen Gemeinde zurückgewiesen.
Mit dieser offensichtlich unterschiedlichen Handhabung innerhalb des Landkreises Esslingen hat die Verwaltung die Baurechtsbehörde konfrontiert und gebeten, den Sachverhalt innerhalb des Hauses zu klären. Ende Januar 2012 findet hierzu ein Gespräch statt.
Aus Sicht der Verwaltung müssen unabhängig vom Verfahren entsprechende Bewirtschaftungsflächen der einzelnen Interessenten vorhanden sein, nachdem mit der Gemeinschaftsschuppenanlage Flächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen diese Flächen vorrangig privilegierten Landwirten vorbehalten bleiben, auch um den Flächenverbrauch im Außenbereich zu minimieren. Der Beschlussantrag der Verwaltung lautete deshalb, den Antrag der Interessensgemeinschaft abzulehnen.
In der anschließenden kontroversen Beratung wurden verschiedene Vorgehensweisen diskutiert, die in folgenden Beschlussanträgen mündeten:
1. Die Beschlussfassung wird zurückgestellt, bis das Gespräch Ende Januar 2012 mit dem Landratsamt Esslingen stattgefunden hat.
- Der Antrag fand keine Mehrheit und ist damit abgelehnt.
2. Die notwendige Größe für die Bewirtschaftungsflächen wird unter 1,5 ha pro Interessent festgelegt.
- Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.
3. Die Bewirtschaftungsfläche pro Interessent wird auf 30 ar festgelegt.
- Der Antrag wurde mehrheitlich beschlossen.
4. Für das Vorhaben wird ein Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
- Der Antrag fand keine Mehrheit und ist damit abgelehnt.
5. Der Antrag der Interessensgemeinschaft auf Einleitung eines Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahrens wird abgelehnt.
- Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Aus der Beschlusslage gibt es zunächst keinen Handlungsbedarf für die Gemeinde. Nach dem angekündigten Gespräch Ende Januar 2012 mit der Baurechtsbehörde wird das Thema erneut beraten.