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Gemeinderatssitzung am 23.04.2012

Haushalt 2012 - Beratung und Verabschiedung

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2012 wurde am 06.02.2012 im Gemeinderat eingebracht. Dabei wurde der Gemeinderat ausführlich über die Eckdaten und die voraussichtliche Entwicklung im Haushaltsjahr 2012, sowie in den Folgejahren informiert.

Am 12.03.2012 wurden in einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung die bis dahin bei der Stadtkämmerei eingegangen Fragen und Rückmeldungen der Gemeinderäte zum neuen doppischen Haushalt, anhand einer ausführlichen Gemeinderatsvorlage, sowie auch darüber hinausgehende Fragen aus der Sitzung, erläutert.

 

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.04.2012 soll nun der Haushaltsplan 2012, sowie der Wirtschaftsplan 2012 beraten und beschlossen werden.

 

Die aus Sicht der Verwaltung noch zwingend notwendigen Änderungen und Ergänzungen des Haushaltsplanes und des Wirtschaftsplanes 2012, die sich seit der Einbringung des Haushaltsplanes ergeben haben, werden nachfolgend unter der Ziffer 1 erläutert.

 

1.        Verwaltungsanträge

 

1.1      Ergebnishaushalt - Erträge

 

Der bisherige Ansatz bei den Gewerbesteuererträgen (61 10 00 00 Steuern/Zuwei-sungen/Umlagen, Sachkonto 3013000, Seite 170) von bislang 320.000 Euro, muss aufgrund von Gewerbesteuernachzahlungen für das Jahr 2010 und Gewerbesteuervorauszahlungsanpassungen für das Jahr 2011 und 2012 um rund 400.000 Euro erhöht werden.

 

 

1.2      Ergebnishaushalt - Aufwendungen

 

Der Ansatz für Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Steuerung (11 10 00 00 Steuerung, Sachkonto 4421000, Seite 45) in Höhe von 1.500 Euro wurde zu niedrig angesetzt. Er muss entsprechend den Vorjahresergebnissen (zwischen 2.400 und 2.600 Euro) um 1.000 erhöht werden.

 

 

Für Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Bücherei

(27 20 00 00 Bibliotheken, Sachkonto 4421000, Seite 85) ist bislang noch kein Aufwand eingeplant. Entsprechend den Vorjahresergebnissen müssen hier jedoch Mittel in Höhe von 2.500 Euro bereitgestellt werden.

 

Sollte der Antrag bei der Verwaltungsgemeinschaft Weilheim auf Änderung des Flächennutzungsplanes positiv beschieden werden, so können die Planungen für den Bau einer Gemeinschaftsschuppenanlage (55 40 00 00 Naturschutz und Landschaftspflege, Sachkonto 4291001, Seite 153) weiter vorangetrieben werden. Für die dann zu erwartenden Aufwendungen für das Bebauungsplanverfahren, sowie für notwendige Vermessungsarbeiten, werden vorsorglich 5.000 Euro bereitgestellt.

Diesen Ausgaben stehen dann Pachteinnahmen in den Folgejahren gegenüber.

 

Aufgrund der Erhöhung des Gewerbesteuerertrages, steigen die Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage (61 10 00 00 Steuern/Zuweisungen/Umlagen, Sachkonto 4341000, Seite 170) entsprechend um 81.200 Euro an.

 

Aus dem zahlungsunwirksamen Bereich der Aufwendungen ist insbesondere die aus einer Altersteilzeit bedingten Rückstellungsbildung in Höhe von 19.000 Euro (Teilbetrag) zu erwähnen. Alle weiteren Veränderungen bei den zahlungsunwirksamen Erträgen und Aufwendungen resultieren aus Veränderungen im investiven Bereich, die nachfolgend erläutert werden.

 

 

1.3      Finanzhaushalt - Einzahlungen

 

Für die energetischen Sanierungsmaßnahmen der Gebäudeteile 1 und 3 der Grundschule (21 10 01 01 Grundschulen, Maßnahme I 21100001 Hochbaumaßnahmen, Sachkonto 6811000, Seite 78) waren bislang als Zuschuss aus dem Förderprogramm Klimaschutz-Plus 16.000 Euro eingestellt. Seit Anfang März 2012 liegt nun der offizielle Bewilligungsbescheid vor, in dem die Zuwendung in Höhe von 21.300 Euro festgesetzt wurde. Der bisherige Ansatz im Haushaltsplan ist daher um 5.300 Euro zu erhöhen.

 

 

1.4      Finanzhaushalt - Auszahlungen

 

Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 12.03.2012 werden weitere Mittel für Grunderwerb in Höhe von 148.000 Euro (incl. Nebenkosten) im Haushaltsplan 2012 bereitgestellt (11 33 01 00 Grundstücksgeschäfte, Seite 53).

 

Für die Vermessung des im vergangenen Jahres verkauften Gewerbebauplatzes an der Dr. Bernhard-Hauff-Straße sind Anfang 2012 Vermessungskosten in Höhe von rund 3.300 Euro angefallen, die bislang im Haushaltsplan nicht eingeplant waren. Diese werden nachträglich zur Verfügung gestellt (11 33 01 00 Grundstücksgeschäfte, Seite 53).

 

Nachdem die Feuerwehr der Verwaltung mitgeteilt hat, dass das Kombigerät Schere/Spreizer erst in 2013 angeschafft werden soll, ist der im Haushaltsplan hierfür notwendige Ansatz in Höhe von 10.000 Euro zu streichen (12 60 00 00 Brandschutz, Maßnahme I 12600002 Erwerb von bew. Vermögen, Sachkonto 7831000, Seite 68).

 

Die bislang für den Feldwegausbau Hintere Bergäcker/Zweiglesbettle veranschlagten Mittel in Höhe von 12.500 Euro (55 51 00 00 Landwirtschaft, Maßnahme

I 55510003 Tiefbaumaßnahmen, Sachkonto 7872000, Seite 158) reichen hierfür nicht aus. Die Differenz zum Ausschreibungsergebnis in Höhe von 8.500 Euro muss wie bereits beschlossen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

 

 

1.5      Zwischenergebnis

 

Unterm Strich führen die genannten Veränderungen im Ergebnishaushalt zu einem deutlichen Anstieg des ordentlichen Ergebnisses von bislang -10.300 Euro um 292.130 Euro auf nunmehr 281.830 Euro.

 

Der Überschuss aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (d.h. der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen, ohne Abschreibung und der Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen), der sogenannte Zahlungsmittelüberschuss, welcher ähnlich wie früher die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt, dem Finanzhaushalt für Investitionen zur Verfügung steht, nimmt um 310.300 Euro zu und beträgt somit 512.200 Euro.

 

Aufgrund der sich deutlich verbessernden Ertragssituation im Ergebnishaushalt und des daraus resultierenden höheren Zahlungsmittelüberschusses, kann der Finanzhaushalt in 2012 ein im Vergleich zur bisherigen Planung deutlich positiveres Ergebnis verzeichnen. Hauptverantwortlich für dieses gute Ergebnis sind die eingehenden Grundstückserlöse aus dem Gewerbegebiet „Zeller Straße“ in Höhe von rund 276.000 Euro, sowie die im Vergleich zu den Vorjahren angestiegenen Gewerbsteuerertragserwartungen.

 

Der Finanzierungsmittelbestand erhöht sich um 390.450 Euro (+165.800 Euro im Vergleich zum Planentwurf).

 

 

1.6      Notwendige Anpassungen im Wirtschaftsplan 

           der Wasserversorgung

 

Für die Studie zur Optimierung der Wasserversorgungsnetze von Holzmaden und Ohmden des Ingenieurbüros hettlerundpartner ist Mitte Februar 2012 die Rechnung für die anteiligen Kosten der Gemeinde Holzmaden eingegangen. Da hierfür bislang keine Mittel eingeplant waren, müssen diese, entsprechend dem Rechnungsbetrag in Höhe von 3.800 Euro, bereitgestellt werden.

 

 

2.         Anträge und Anregungen der Wählervereinigungen

 

Nachfolgend wurden die einzelnen bislang bei der Verwaltung eingegangenen Anträge und Anregungen von Seiten des Gemeinderates zum Haushaltsplan 2012 sortiert nach Produkten und Sachkonten aufgeführt und jeweils, wenn möglich, mit einer Stellungnahme der Verwaltung (mit à gekennzeichnet) versehen.

 

 

2.1      Ergebnishaushalt - Erträge

 

Es wurden keine Anträge gestellt, die sich unmittelbar auf die Erträge im Ergebnishaushalt auswirken.

 

 

2.2      Ergebnishaushalt - Aufwendungen

 

Es wurden keine Anträge gestellt, die sich unmittelbar auf die Aufwendungen im Ergebnishaushalt auswirken. Lediglich bei den Abschreibungen kommt es auf Grund von Verschiebungen bei den Investitionen zu gewissen Veränderungen.

 

 

2.3      Finanzhaushalt - Einzahlungen

 

Es wurden keine Anträge gestellt, die sich unmittelbar auf die Einzahlungen im Finanzhaushalt auswirken.

 

 

2.4      Finanzhaushalt - Auszahlungen

 

2.4.1   Erhöhung des Ansatzes für den Erwerb von Grundstücken in

            Höhe von 55.000 Euro (Antrag Herr GR Oberle), 11 33 01 00

            Grundstücksgeschäfte, Maßnahme I 11330003 Erwerb von

            Grundstücken, Sachkonto 7821000, Seite 53

 

            Begründung: ---

 

Zu diesem Antrag werden in der Gemeinderatssitzung weitere Erläuterungen notwendig sein. Eine Aussage der Verwaltung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.

 

2.4.2   Streichen des Ansatzes i.H.v. 10.000 € für das Kombigerät

            Schere/Spreizer im Haushaltsjahr 2012 und Einstellung in die

            Finanzplanung 2013 (Antrag FWV), 12 60 00 00 Brandschutz,

            Maßnahme I 12600002, Sachkonto 7831000, Seite 68

 

Begründung: Gemäß der Stellungnahme von Kommandant Volker Bertsch ist für den Feuerwehrausschuss eine Ersatzbeschaffung erst im kommenden Jahr wünschenswert. Daher sollte die Ersatzbeschaffung ins Jahr 2013 verschoben werden.

 

Die Verwaltung hat auf Grund der Stellungnahme von Herrn Kommandant Bertsch, den Erwerb des Kombigerätes Schere/Spreizer für das Jahr 2012 bereits gestrichen (siehe hierzu die Ausführungen unter Punkt 1.4).

 

2.4.3       Streichen der Ansätze 30.000 € Terrasse und evtl. 30.000 € 

                Garage Gemeindehalle (Antrag FWV), 42 41 01 00

                Gemeindehalle, Maßnahmen

                I 42410001 Hochbaumaßnahmen und I 42410004 Sonstige

                Baumaßnahmen, Sachkonto 7871001 Garage und 7873000

                Terrasse, Seite 114

 

Begründung: Größere und nicht unbedingt zwingende Investitionsmaßnahmen, sowie Standarderhöhungen sollten kritisch hinterfragt werden (s. S.15 Haushaltsplan).

 

Unklar ist, ob aus Sicht der Vereine hierfür überhaupt Bedarf bestehen würde.

Bei der Anlage einer Terrasse zum Festsaal handelt es sich um eine sehr teure Standarderhöhung, welche nicht unbedingt erforderlich ist und gestrichen werden sollte.

 

In Anbetracht der geringen jährlichen Nutzungstage durch die Vereine, welche Freiluftveranstaltungen auch eher an anderen Örtlichkeiten durchführen sollten, vor allem der Gefahr der Lärmproblematik mit den Anwohnern und

der Annahme, dass weitere Folgekosten für Sonnen- und Witterungsschutz nachfolgen werden, kann diese Ausgabe nicht befürwortet werden.

 

Aus Brandschutzgründen macht die Möglichkeit, den Festsaal über Nottüren direkt ins Freie verlassen zu können sicher Sinn.

 

Wir gehen davon aus, dass die geplante Garage nur im Zusammenhang mit der Terrasse sinnvoll ist und kein zwingender Bedarf an weiteren Unterbringungsmöglichkeiten technischer Gerätschaften besteht.

 

Die Terrasse ist vorrangig für den Brandschutz von Bedeutung. Dadurch kann man von den neuen Notausgangstüren im Festsaal sicher ins Freie gelangen. Darüber hinaus wäre die Terrassennutzung auch ein Gewinn für die Nutzer des Festsaales. Die sich hieraus möglicherweise ergebende Lärmsituation wurde noch nicht untersucht, könnte aber sicher durch entsprechende Nutzungsauflagen bewältigt werden. Ohne den Bau der Terrasse entfällt auch der Garagenbau.

 

2.4.4       Erhöhung des Ansatzes für die Terrasse um 50.000 Euro

               (Antrag Herr GR Oberle), 42 41 01 00 Gemeindehalle,

               Maßnahme I 42410004 Sonstige Baumaßnahmen, Sachkonto

               7873000 Terrasse, Seite 114

 

Begründung: ---

 

Zu diesem Antrag werden in der Gemeinderatssitzung weitere Erläuterungen notwendig sein. Eine Aussage der Verwaltung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.

 

2.4.5       Streichen des Ansatzes Umbau Seestraße 50.000 € (Antrag 

                FWV), 54   10 01 00 Bereitstellung und Betrieb von Straßen,

                Wegen und Plätzen, Maßnahme I 54100003

                Tiefbaumaßnahmen, Sachkonto 7872000, Seite 134

 

Begründung: Im Hinblick auf die geplante Sanierungsmaßnahme am Seebach und der Zwangsversteigerung des Gebäudes Bahnhofstraße 6 sollte die Maßnahme zurückgestellt werden. Wir sollten abwarten wie und was sich in diesem Bereich entwickelt und dann nach einer Gesamtbetrachtung der Situation entscheiden. Eine bauliche Notwendigkeit zur zeitnahen Umgestaltung ist aus unserer Sicht nicht vorhanden.

 

Es wird erneut auf das GR-Protokoll vom 22.06.2009, TOP 5ö (Anlage zu GR-Vorlage 17/2012) verwiesen.

 

 

2.4.6       Sonnenschutz für Kinderspielplatz Brunnenstraße 2.000 €

               (Antrag FWV), 55 10 02 02 Kinderspielplätze, Maßnahme I

               55100004 Sonstige Baumaßnahmen, Seite 148

 

Begründung: Der Spielplatz ist sehr beliebt und stark frequentiert. Da die Anlage im freien Gelände ohne natürliche Beschattung ist, soll durch ein Sonnensegel eine effektive, künstliche Beschattung (im Bereich des Sandkastens) realisiert werden. Durch ein Sonnensegel werden die spielenden Kinder wirksam vor UVA- und UVB-Sonnenstrahlung geschützt.

 

Die Notwendigkeit wird aus Sicht der Verwaltung in Frage gestellt, da erfahrungsgemäß bei entsprechenden Temperaturen die Spielplätze nur wenig frequentiert werden. An kühleren Tagen ist dagegen jede Sonneneinstrahlung gewünscht.

 

2.4.7       Planung und Ausführung eines Schieferlehrpfads 15.000 €

                (Antrag FWV), 57 50 00 00 Tourismus, Maßnahme I

                57500001 Sonstige Baumaßnahmen, Seite 163

 

Begründung: In den Nachbargemeinden und in der näheren Umgebung werden Streuobstbau, Streuobstlehrpfad und landschaftliche Besonderheiten und Sehenswürdigkeiten dargestellt. (Beispiele: Weilheim/Natur- und Kulturlehrpfad Limburg, Kirchheim unter Teck/ Gewässer und Waldlehrpfad Bürgerseen, Metzingen/Obstlehrpfad, Dettingen an der Erms/Kirschenweg, Gönningen/Kalktuff-Lehrpfad, Beuren/Bodenkundelehrpfad, Schopflocher Moor/Bohlenweg, Gomadingen/Naturerlebnispfad, Planetenweg, Zwischen Bad Urach u. Münsingen/Rulamannweg, Böhringen/Landwirtschaftlicher Erlebnispfad, Hengen/

Hengener Dolinenweg, Münsingen/Kräuterpfad, Neckartenzlingen/Geologischer Lehrpfad, Stuttgart/Geographisch, geologischer Lehrpfad Schwälblesklinge.

 

Wir als Gemeinde Holzmaden haben Weltbekanntes, Einmaliges in einer reizvollen Umgebung und Landschaft aufzuweisen und sollten dies verstärkt herausarbeiten und präsentieren. (Teckbote v. 19.01.2009 Zitat Landrat Heinz Eininger: „Der Landkreis Esslingen lässt sich ohne Holzmaden touristisch gar nicht darstellen“).

 

Mit diesem Thema hat sich der Gemeinderat schon seit 6 Jahren beschäftigt. Bereits in der GR-Sitzung am 26.06.2006 wurde die Planung eines Schieferlehrpfades durch Studenten der FH Nürtingen vorgestellt. Die Kosten wurden seinerzeit mit rund 50.000 Euro geschätzt. Mittel wurden 2006 noch nicht eingeplant. Erst im Haushaltsplan 2007 wurden 10.000 Euro bereitgestellt

 

Jedoch wurde diese Maßnahme weder in Haushaltsjahr 2007, noch in 2008 ausgeführt, weshalb in den Haushaltsplan 2009 von Seiten der Verwaltung abermals ein Planansatz von 10.000 Euro aufgenommen wurde, da ein Zuschuss der Region in Höhe von 2.500 Euro in Aussicht gestellt war. Bedingung hierfür war jedoch, die Maßnahme in 2009 durchzuführen.

 

Nachdem der Planansatz im Zuge der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2009 mit einem Sperrvermerk versehen wurde, hat die Verwaltung in der GR-Sitzung vom 21.09.2009 den Antrag gestellt den Sperrvermerk aufzuheben und die Maßnahme zu beginnen, um den Zuschuss nicht zu verwirken. Dieser Antrag fand jedoch im Gremium keine Mehrheit. Es musste daher auf den Zuschuss verzichtet werden und demzufolge wurde dieses Thema bis auf weiteres auch nicht weiterverfolgt.

 

 

Antrag der Verwaltung:

 

  1. Kenntnisnahme.
  2. Beratung.
  3. Abstimmung über die Anträge der FWV, von Herrn GR Oberle und über etwaige weitere Anträge des Gemeinderates und der Verwaltung.
  4. GR-Beschluss Haushalt 2012

4.1. Beschluss des Finanzplanes 2012 ff. für den doppischen Haushalt und den Wirtschaftplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung

4.2. Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012

4.3. Beschluss des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2012

 

 

17.04.2012

                                                                                   gez.

Jürgen Riehle                                                           Sascha Schneider

Bürgermeister                                                          Stadtkämmerer

 

 

Anlagen:

Anlage 1:   Haushaltssatzung 2012 zum Stand 16.04.2012 zzgl. Einzelübersicht über die Veränderungen im Ergebnis- und im Finanzhaushalt

Anlage 2:   Wirtschaftsplan 2012 zum Stand 16.04.2012



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