Der Gemeinsame Gutachterausschuss
Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ ist seit 1. Juli 2021 das unabhängige Sachverständigengremium und Ansprechpartner in Sachen Immobilienbewertung für die Großen Kreisstädte Kirchheim unter Teck und Nürtingen, die Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar und Wernau (Neckar), die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und Wolfschlugen sowie für den Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen.
Mietspiegel
Die Städte und Gemeinden des Zweckverbandes „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ haben auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage in enger Zusammenarbeit einen neuen gemeinsamen Mietspiegel erstellt. Er basiert auf ca. 9.000 Datensätzen, die von Mai bis Juni 2024 bei zufällig ausgewählten Haushalten schriftlich erhoben wurden.
Mit der Konzeption des Mietspiegels und der Auswertung der Daten war das EMA-Institut, aus Regensburg beauftragt. Das dem Mietspiegel zugrundeliegende regressionsanalytische Auswertungsverfahren ermöglicht detaillierte und statistisch abgesicherte Ergebnisse über den freien Mietwohnungsmarkt in den Gebieten der beteiligten Kommunen.
Die Erstellung des Mietspiegels hat ein Arbeitskreis aus lokalen Wohnungsmarktexperten, bestehend aus:
- Bau- und Wohnungsgenossenschaft NECKAR-FILS eG
- Deutscher Mieterbund Esslingen-Göppingen e.V.
- Haus und Grund Kirchheim unter Teck und Umgebung e.V.
- Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein e.V. Nürtingen und Umgebung
- Kreisbaugenossenschaft Kirchheim-Plochingen eG
- Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
- Volksbank Mittlerer Neckar eG
fachlich begleitet.
Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels als Kooperationsobjekt der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes wurde durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg finanziell gefördert. Der neu erstellte gemeinsame Mietspiegel wurde als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 855d BGB anerkannt. Er tritt am 01. Dezember 2024 mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren in Kraft.
Der Mietspiegel 2024 kann ab dem 01.12.2024 kostenlos online eingesehen und auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses im Landkreis Esslingen heruntergeladen werden. Zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete steht dort außerdem auch ein „Online-Mietspiegel-Rechner" zur Verfügung.
Bodenrichtwerte
Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 erhalten Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschuses für den Landkreis Esslingen.
Hier können Sie durch Auswahl der Gemeinde Holzmaden die derzeit gültige Bodenrichtwertkarte der Gemeinde Holzmaden abrufen.
Verkehrswertgutachten und qualifizierte Gutachten im Rahmen der Grundsteuerreform
Sie planen Ihr bebautes Grundtück, unbebautes Grundstück oder Wohnungseigentum bewerten zu lassen, dann dürfen Sie sich für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ebenso vertrauensvoll an den gemeinsamen Gutachterausschuss wenden, wie wenn Sie qualifiziertes Gutachten im Sinne der Grundsteuerreform benötigen.
Informationen zur Grundsteuerreform
Am 04.11.2020 hat der Landtag ein Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg verabschiedet. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer B nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt. Es löst die bisherige Einheitsbewertung ab. Die Neuregelung greift für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025.
Beim modifizierten Bodenwertmodell basiert die Bewertung im Wesentlichen auf zwei Kriterien - der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Das Bewertungsergebnis ist der Grundsteuerwert, der den verfassungswidrigen Einheitswert künftig ersetzt.
Eine Modifizierung der reinen Bodenwertsteuer (Grundsteuerwert) erfolgt anschließend bei Anwendung der Grundsteuermesszahl. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke erfolgt ein Abschlag in Höhe von 30 Prozent. Dies ergibt den Grundsteuermessbetrag.
Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem jeweiligen Hebesatz (wird für 2025 neu bestimmt) der Gemeinde/Stadt multipliziert. Die daraus resultierende tatsächlich zu zahlende Grundsteuer wird von der Gemeinde/Stadt mit Steuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. In Zeitabständen von 7 Jahren sollen die Grundsteuerwerte und die Grundsteuermessbeträge aktualisiert werden.
Um eine zügige Umsetzung sicherzustellen, werden die Steuerpflichtigen 2022 von der Finanzverwaltung aufgefordert, Angaben zu ihrem Grundbesitz einzureichen. Grundlage für die Bewertung sind die von den Gutachterausschüssen zum 01.01.2022 zu ermittelnden und zu veröffentlichenden Bodenrichtwerte. Die Veröffentlichung erfolgt zum 30.06.2022.
Aus den Angaben werden Grundsteuerwert und Steuermessbetrag ermittelt und den Steuerpflichtigen per Bescheid mitgeteilt. Die Kommunen erhalten diese Daten ebenso, berechnen auf dieser Basis den kommunalen Hebesatz und versenden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 an die Steuerpflichtigen.
Verlässliche Auskünfte über die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer können erst im Laufe des Jahres 2024 erfragt werden.