Öffentliche Bekanntmachung B-Plan Friedhofstraße 2/1
icon.crdate24.10.2024
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Friedhofstraße 2/1“ in der Fassung vom 28.08.2024/30.09.2024 wurde gebilligt.
Öffentliche Bekanntmachung B-Plan Friedhofstraße 2/1
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Friedhofstraße 2/1“
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Holzmaden hat am 17.10.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Friedhofstraße 2/1“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufzustellen.
Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach §74 LBO aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Friedhofstraße 2/1“ in der Fassung vom 28.08.2024/30.09.2024 wurde gebilligt.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB abgesehen.
Das Plangebiet liegt im Ortskern von Holzmaden, nördlich der Friedhofstraße und wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch das bebaute Grundstück Blumenstraße 9, Flst. Nr. 44/1,
- im Osten durch die bebauten Grundstücke Friedhofstraße 2, Flst. Nr.44/4, Blumenstraße 1, Flurstück Nr. 40/1, Blumenstraße 3, Flurstück Nr. 44/3 und Teile des bebauten Grundstück Blumenstraße 5, Flurstück Nr. 42,
- im Süden durch das bebaute Grundstück Friedhofstraße 2, Flst. Nr. 44/4 und die Friedhofstraße,
- im Westen durch das bebaute Grundstück Friedhofstraße 4, Flst. Nr. 45, Teile des bebauten Grundstücks Blumenstraße 9 Flst. Nr.44/1 und Teile des unbebauten Flurstück Nr. 46/1.
Für den Planbereich ist der Lageplan des Planentwurfes in der Fassung vom 28.08.2024/30.09.2024 maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Kartenausschnitt (JPEG-Bilddatei, 686,30 KB, 24.10.2024)
Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung einer städtebaulich geordneten Wohnbauentwicklung unter Beachtung der rückwärtigen Lage des Baugrundstücks und der Nachbarbebauung.
Veröffentlichung im Internet und Öffentliche Auslegung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet gemäß §3 Abs.2 BauGB durch Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 28.10.2024 bis 29.11.2024 (Veröffentlichungsfrist, je einschließlich) statt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Anlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Holzmaden unter der Internet-Adresse https://www.holzmaden.de/ eingesehen werden.
Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Anlagen im Rathaus Holzmaden, Bahnhofstraße 2 während der Veröffentlichungsfrist während folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen als elektronische Erklärung per E-Mail an die Adresse info@holzmaden.de abgegeben werden. Stellungnahmen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Holzmaden, 21.10.2024
gez.
Florian Schepp
Bürgermeister
Dateien zum Download:
Plan (PDF-Dokument, 771,52 KB, 24.10.2024)
Textteil (PDF-Dokument, 214,17 KB, 24.10.2024)
Begründung (PDF-Dokument, 1,73 MB, 25.10.2024)
Artenschutzrechliche Relevanzprüfung (PDF-Dokument, 2,34 MB, 24.10.2024)