Kommunales Förderprogramm für Balkonkraftwerke
Kommunales Förderprogramm für Balkonkraftwerke
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Zuge unserer Bestrebungen, den Klimaschutz auch in Holzmaden aktiv voranzutreiben und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern, freue ich mich, Ihnen unser neues, kommunales Förderprogramm für Balkonkraftwerke vorstellen zu dürfen. Dieses Programm soll es Ihnen ermöglichen, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten und gleichzeitig von den Vorteilen der eigenen Stromerzeugung zu profitieren.
Förderprogramm für Balkonkraftwerke in Holzmaden - Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk, auch als steckerfertige Photovoltaikanlage bezeichnet, besteht aus einem oder mehreren Photovoltaikmodulen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung sowie einer passenden Unterkonstruktion zur Montage. Die Module erzeugen Gleichstrom, der im Wechselrichter zu netzkompatiblem Wechselstrom umgewandelt wird. Dieser Strom kann direkt in den Verbraucherstromkreis eingespeist werden.
2. Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Mieter sowie Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern in Holzmaden. Pro Antragsteller bzw. Wohneinheit wird maximal ein Balkonkraftwerk gefördert.
3. Wie hoch ist die Förderhöhe?
Der Fördersatz beträgt 40% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 200 €. Förderfähig sind die Anschaffung des Balkonkraftwerks (Module, Wechselrichter, Montagematerial, Speicher), dessen Installation und Inbetriebnahme.
4. Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
- Das Balkonkraftwerk muss nach dem 01.01.2025 angeschafft worden sein.
- Die maximale Nennleistung des Wechselrichters darf 800 W nicht überschreiten.
- Die Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen sein. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich.
5. Bis wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Der vollständig ausgefüllte und genehmigungsfähige Förderantrag muss bis zum 31.12.2025 bei der Verwaltung der Gemeinde Holzmaden eingegangen sein. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
6. Welche Unterlagen sind für den Förderantrag erforderlich?
- Rechnung des Balkonkraftwerks
- Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister
- Foto(s) des installierten Balkonkraftwerks
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse (z.B. Mietvertrag)
- Kontoverbindung des Antragstellers
7. Wie kann der Förderantrag eingereicht werden?
Der vollständig ausgefüllte Förderantrag kann per E-Mail an info(@)holzmaden.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Holzmaden, Bahnhofstraße 2, 73271 Holzmaden, gesendet werden. Der Antrag wird hier der Homepage der Gemeinde Holzmaden zur Verfügung gestellt. Bei der digitalen Übermittlung ist keine Unterschrift notwendig.
8. Wo finde ich weitere Informationen?
Für weitere Informationen können Sie die Gemeindeverwaltung Holzmaden kontaktieren:
Gemeinde Holzmaden Bahnhofstraße 2 73271 Holzmaden Tel.: +49 (0)7023-90001-0 E-Mail: info(@)holzmaden.de
Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit diesem Förderprogramm möchten wir Ihnen den Einstieg in die Nutzung erneuerbarer Energien erleichtern und gemeinsam einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ich lade Sie herzlich ein, diese Möglichkeit zu nutzen und freue mich auf zahlreiche Beteiligungen.
Ihr Florian Schepp




