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Verarbeitungsunternehmen
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  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

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Dinosaurier blickt über Holzmaden
Holzmaden mit Albtrauf im Hintergrund
Holzmaden mit Limburg im Winter
Blumen

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan, Stufe 4, der Gemeinde Holzmaden

icon.crdate05.08.2025

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Die zuständigen Behörden, so auch die Gemeinde Holzmaden, sind gemäß §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz alle fünf Jahre verpflichtet Lärmaktionspläne aufzustellen bzw. die Lärmaktionspläne zu überprüfen. Zuständige Behörde in Bezug auf innerörtliche Hauptverkehrsstraßen sind die Gemeinden. Der nun vorliegende Lärmaktionsplan der 4. Runde dient der Überprüfung der Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung der 3. Runde (2019/2020). Dieser wurde vom Gemeinderat am 20.07.2020 beschlossen. Die zuständigen Behörden können ihrer Verpflichtung entweder durch Aufstellung eines neuen Lärmaktionsplans  nachkommen oder den bestehenden Lärmaktionsplan in einem vereinfachten Verfahren überprüfen und, sofern sich keine Änderungen in der Lärmkulisse ergeben haben, fortschreiben. Aus Sicht des beratenden Büros Soundplan und der Gemeindeverwaltung haben sich auf der Grundlage der von der LUBW zur Verfügung gestellten Lärmkartierungen keine signifikanten Änderungen für die Gemeinde Holzmaden ergeben. Da der Lärmaktionsplan der 3. Runde umfassend die Situation im Plangebiet untersucht und dargestellt hat und hieraus entsprechende Maßnahmen abgeleitet und beschlossen wurden, erscheint eine Überprüfung im vereinfachten Verfahren ausreichend. Neue Maßnahmen sind hierbei nicht vorgesehen, sodass rechtlich in diesem Verfahren auch kein Gemeinderatsbeschluss erforderlich ist. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14. November 2024 die Verwaltung beauftragt, den Lärmaktionsplan der 4. Runde öffentlich auszulegen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 in der Zeit vom 14. August 2025 bis zum 15. September 2025 im Rathaus, Bahnhofstraße 2, 73271 Holzmaden zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Des Weiteren finden Sie die Unterlagen auch hier auf unserer Homepage. Anregungen und Hinweise können direkt vor Ort, per E-Mail an info(@)holzmaden.de oder per Post an Gemeindeverwaltung Holzmaden, Lärmaktionsplan, Bahnhofstraße 2, 73271 Holzmaden eingereicht werden. Alle bis zum 12.09.2025 eingegangenen Anregungen und Hinweise werden im Anschluss ausgewertet und in einem Abwägungsprozess dargestellt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung der Vorschläge, Anregungen und Anmerkungen zum Lärmaktionsplan; auch besteht keine Verpflichtung zu deren weiterer Erörterung.

Nehmen Sie gerne Einsicht in den Lärmaktionsplan (PDF-Dokument, 227,27 KB, 05.08.2025).