Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Gewerbegebiet Zeller Straße – 5. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 472,47 KB, 01.10.2025)
Entwurf Bebauungsplan (PDF-Dokument, 1,23 MB, 02.10.2025)
Entwurf Begründung (PDF-Dokument, 1,13 MB, 02.10.2025)
Relevanzprüfung Artenschutz (PDF-Dokument, 1,43 MB, 02.10.2025)
Der Gemeinderat der Gemeinde Holzmaden hat am 25.09.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zeller Straße“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB zu ändern. Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach §74 LBO geändert.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Zeller Straße – 5. Änderung“ in der Fassung vom 29.08.2025 wurde gebilligt. Es wurde beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet gemäß §3 Abs.2 BauGB und einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB abgesehen.
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Holzmaden und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Zellerstraße (Flst. Nr. 1347),
- im Osten durch das bebaute Gewerbegrundstück Albstraße 1, Flst. Nr. 1359/69,
- im Süden durch die Albstraße (Flst. Nr. 1359/67),
- im Westen durch die Hattenhofer Straße (Flst. Nr. 1359/55).
Für den Planbereich ist der Lageplan des Planentwurfes in der Fassung vom 29.08.2025 maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bessere bauliche Nutzung der Gewerbegrundstücke im Sinne der Nachverdichtung geschaffen werden. Die bessere bauliche Nutzung wird insbesondere durch eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen, der Erhöhung der Grundflächenzahl und der Zulassung höherer Gebäude erreicht.
Beteiligung der Öffentlichkeit, Veröffentlichung im Internet:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet gemäß §3 Abs.2 BauGB durch Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 06.10.2025 bis 07.11.2025 (Veröffentlichungsfrist, je einschließlich) statt. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Planentwurf mit Begründung und Anlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Holzmaden unter der Internet-Adresse www.holzmaden.de eingesehen werden.
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Anlagen im Rathaus Holzmaden, Bahnhofstraße 2 während der Veröffentlichungsfrist zu den Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen als elektronische Erklärung per E-Mail an die Adresse info@holzmaden.de sowie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Holzmaden, den 30.09.2025
gez.
Florian Schepp
Bürgermeister





