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Dinosaurier blickt über Holzmaden
Holzmaden mit Albtrauf im Hintergrund
Holzmaden mit Limburg im Winter
Blumen

Genehmigung des Haushaltsplans 2026 durch das Landratsamt Esslingen

icon.crdate04.03.2026

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 den Haushaltsplan für das Jahr 2026 einstimmig beschlossen. Die Haushaltssatzung 2026 und der Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb der Wasserversorgung wurden dabei formell festgestellt. Der Haushaltsplan wurde danach dem Landratsamt Esslingen als Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde zur Prüfung vorgelegt. Das Landratsamt hat die Prüfung abgeschlossen und mit Erlass vom 24.02.2026 die Gesetzmäßigkeit des Haushalts bestätigt und die notwendigen Genehmigungen erteilt.

Genehmigung des Haushaltsplans 2026 durch das Landratsamt Esslingen

Genehmigung des Haushaltsplans 2026 durch das Landratsamt Esslingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 den Haushaltsplan für das Jahr 2026 einstimmig beschlossen. Die Haushaltssatzung 2026 und der Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb der Wasserversorgung wurden dabei formell festgestellt.

Der Haushaltsplan wurde danach dem Landratsamt Esslingen als Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde zur Prüfung vorgelegt. Das Landratsamt hat die Prüfung abgeschlossen und mit Erlass vom 24.02.2026 die Gesetzmäßigkeit des Haushalts bestätigt und die notwendigen Genehmigungen erteilt.

Im Übrigen hat das Landratsamt zur Genehmigung des Haushalts folgendes ausgeführt:

  1. Die Steuerkraftsumme steigt erheblich gegenüber dem Vorjahr (44 %). Mit einer Steuerkraftsumme von 2.627 Euro pro Einwohner liegt die Gemeinde Holzmaden oberhalb des Durchschnitts im Landkreis Esslingen (2.043 Euro pro Einwohner) und bewegt sich auf einem der vorderen Plätze im Landkreis.

Durch die Wechselwirkung des kommunalen Finanzausgleichs sind steigende Umlagezahlungen und sinkende Schlüsselzuweisungen zu erwarten. Der Vergleich der bereinigten Steuereinnahmen zeigt daher eine Verschlechterung von 1.967.800 Euro gegenüber dem Vorjahr.

  1. Das ordentliche Ergebnis im Gesamtergebnishaushalt verschlechtert sich daher gegenüber dem Vorjahr und verbleibt mit -2.363.500 Euro weiterhin im negativen Bereich. Somit können die Abschreibungen nicht erwirtschaftet und dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit nicht Rechnung getragen werden. Der Haushaltsausgleich gelingt nur über die Ergebnisrücklagen der Vorjahre. Diese sinken zum Ende des Jahres auf 8.303.600 Euro. In der mittelfristigen Finanzplanung erwartet die Gemeinde Holzmaden in den Jahren 2027 bis 2029 eine kumulierte Deckungslücke im Ergebnishaushalt in Höhe von 2.231.300 Euro. Diese kann noch über die Rücklagen der Vorjahre abgedeckt werden. Zum Ende des Finanzplanungszeitraums sinkt der Rücklagenbestand auf 6.072.300 Euro.
  2. Der Gesamtfinanzhaushalt weist einen negativen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von -1.869.000 Euro aus. Nach Abzug der ordentlichen Tilgung ergeben sich negative Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel in Höhe von -1.962.400 Euro. Im Sechsjahresdurchschnitt fehlen dem Finanzhaushalt rund 351.000 Euro jährlich, damit die Kredittilgungen aus laufenden Mitteln bezahlt werden können.

Das umfangreiche Investitionsprogramm mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 11.076.500 Euro in den kommenden vier Jahren kann daher nur unter Zuhilfenahme des Liquiditätsbestandes sowie Kreditaufnahmen von 3.600.000 Euro bewältigt werden. Investitionsschwerpunkte für das Haushaltsjahr sind

-     Neubau Kindergarten Seestraße mit 1.550.000 Euro

-     Neubau Flutlichtanlage Hauptspielfeld mit 270.000 Euro

-     Sanierung Rathaus mit 255.600 Euro

-    Ersatzneubau Seebachbrücke mit 225.000 €

Die Pro-Kopf-Verschuldung mit den Schulden des Eigenbetriebs beträgt aktuell 1.737 Euro pro Einwohner und liegt damit erheblich über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen in Baden-Württemberg (1.096 Euro pro Einwohner).

Für die Finanzplanungsjahre werden nur im Jahr 2028 positive Zahlungsmittelüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit erwartet. Der Liquiditätsbestand sinkt kontinuierlich und beläuft sich Ende des Jahres 2029 auf voraussichtlich 213.600 Euro.

  1. Die Umsetzung des Investitionsprogramms stellt einen Kraftakt für die Gemeinde dar. Nach Abschluss der Maßnahmen und den damit verbundenen Kreditaufnahmen wird sich die Gemeinde bei ihrer Investitionstätigkeit an der Eigenfinanzierungskraft ausrichten und äußerst bedacht mit ihren Zukunftsinvestitionen umgehen müssen.

Etwas Spielraum wird die Gemeinde hier in den nächsten Jahren durch die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes (LuKIFG) in Höhe von insgesamt 1.546.000 Euro erhalten. Weitere Spielräume kann sich die Gemeinde nur mit der Fortführung ihrer Konsolidierungsbemühungen mit steter Aufgabenkritik, strikter Ausgabendisziplin und konsequenter Ausschöpfung ihrer Erträge sichern

Die formelle Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026 und des Wirtschaftsplans 2026 der Wasserversorgung erfolgen nachstehend:

Haushaltssatzung der Gemeinde Holzmaden
(79 Gemo, §§ 2 und 3 GemHVO)

    

für das Haushaltsjahr 2026

    

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 29.01.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

    

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

    

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

  
    

1.

Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

 

EUR

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

7.026.000

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

9.389.500

1.3

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

- 2.363.500

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

- 2.363.500

    

2.

Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

 

EUR

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

6.738.900

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

8.607.900

2.3

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1. und 2.2) von

-1.869.000

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.216.100

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

3.073.100

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-1.857.000

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-3.726.000

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

93.400

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-93.400

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-3.819.400

    

§ 2 Kreditermächtigungen

    

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-

maßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

 

0 EUR.

    

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

    

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die

künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

6.725.000 EUR.

    

§ 4 Kassenkredite

    

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

 

1.000.000 EUR.

    

§ 5 Steuersätze

    

Die Steuersätze (Hebesätze) wurden separat in der am 14.11.2024 beschlossenen Hebesatz-satzung der Gemeinde Holzmaden festgesetzt. Diese trat am 01.01.2025 in Kraft.

 

 

 

 

Die festgelegten Hebesätze betragen nachrichtlich:

 

 

 

 

 

 

 

1. für die Grundsteuer

  
 

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

350 v. H.

 

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

 

160 v. H.

 

        der Steuermessbeträge;

  
    
 

2. für die Gewerbesteuer auf

 

360 v. H.

 

    der Steuermessbeträge.

  
    
    

Holzmaden, 30.01.2026

  
    

gez.

   

Florian Schepp

  

Bürgermeister

  

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Wirtschaftsplan der Wasserversorgung

    

für das Haushaltsjahr 2026

    

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 29.01.2026 der folgende Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

    

§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan

    

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

  
    

1.

Im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen

 

EUR

1.1

Summe Erträge

275.100

1.2

Summe Aufwendungen

281.200

1.3

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)

-6.100

    

2.

Im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen

 

EUR

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

212.600

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

222.300

2.3

Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1. und 2.2) von

-9.700

2.4

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

2.500

2.5

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

7.000

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus
Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-4.500

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-14.200

2.8

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

42.300

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus
Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-42.300

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-56.500

    
 

§ 2 Kreditermächtigungen

    

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-

maßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

0

EUR.

    

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

    

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die

künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0

EUR.

    

§ 4 Kassenkredite

    

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

100.000

EUR.

    

Holzmaden, 30.01.2026

  
    

gez.

   

Florian Schepp

  

Bürgermeisterin

  

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord­nung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekom­men dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Genehmigung

Das Landratsamt Esslingen hat mit Erlass vom 24.02.2026 folgendes mitgeteilt:

  1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026

Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Holzmaden in öffentlicher Sitzung am 29.01.2026 einstimmig beschlossenen Haushaltssatzung für das Jahr 2026 wird gemäß §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

Für die Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Holzmaden wird Folgendes genehmigt:

Der in § 3 der Haushaltssatzung in Höhe von 6.725.000 € festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gemäß § 86 Abs. 4 GemO in Höhe von 3.325.000 € genehmigt. Der Differenzbetrag bedarf keiner Genehmigung.

Diese Genehmigung beinhaltet ausdrücklich keine Vorabentscheidung über künftige, in der Finanzplanung vorgesehene Kreditaufnahmen. Hierüber wird zu gegebener Zeit auf Grundlage der dann aktuellen Finanzlage entschieden.

Die weiteren Festsetzungen in den §§ 2 und 4 sind genehmigungsfrei.

  1. Eigenbetrieb Wasserversorgung – Wirtschaftsplan 2026

Die Gesetzmäßigkeit des in o.g. Sitzung einstimmig beschlossenen Wirtschaftsplans

2026 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird bestätigt gemäß § 81 Abs. 2 und

§ 121 Abs. 2 GemO i. V. m. § 12 Abs. 4 EigBG.

Für den Wirtschaftsplan 2026 der Gemeinde Holzmaden wird Folgendes genehmigt:

Der in § 4 des vorgenannten Beschlusses in Höhe von 100.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite. wird gemäß §§ 86 Abs. 4, 87 Abs. 2, § 89 Abs. 3, § 96 Abs. 1 Nr. 3 GemO sowie § 12 EigBG in voller Höhe genehmigt.

Die weiteren Festsetzungen in den §§ 2 und 3 sind genehmigungsfrei.

  1. Haushaltsausgleich gemäß § 80 Abs. 2 GemO bzw. § 24 GemHVO

Der Gesamtergebnishaushalt weist für das Haushaltsjahr 2026 ein negatives ordentliches Ergebnis in Höhe von -2.363.500 Euro aus. Das negative ordentliche Ergebnis kann über Mittel der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre abgedeckt werden. Die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsausgleichs ist damit gemäß § 24 Abs. 1 GemHVO gegeben.

Zum Ende des Finanzplanungszeitraums werden nach drei negativen ordentlichen Ergebnissen in den Jahren 2027 bis 2029 voraussichtlich noch Ergebnisrücklagen in Höhe von 6.072.300 Euro vorhanden sein. Damit ist der Haushaltsausgleich auch im Finanzplanungszeitraum gewährleistet.

Öffentliche Auslegung

Gemäß § 81 Abs. 3 GemO i. V. mit § 12 Abs. 1 EigBG wird die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2026 und der Wirtschaftsplan 2026 der Wasserversorgung an sieben Werktagen öffentlich zur Einsichtnahme im Rathaus Holzmaden, Zimmer 1 ausgelegt. Die Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 06.03.2026 bis 17.03.2025, je einschließlich, zu den üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Mittwoch und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Dienstag von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr.

Eine weitere Möglichkeit der Einsichtnahme besteht in der Zeit vom 06.03.2026 bis 17.03.2026 im Rathaus Weilheim (Stadtkämmerei, Zimmer 1.16), Marktplatz 6, 73235 Weilheim an der Teck.

Der Haushaltsplan 2026 ist zudem auch auf der Homepage der Gemeinde Holzmaden unter der Rubrik „Ortsrecht, Satzungen und Formulare“ (Link: https://www.holzmaden.de/rathaus-service-und-ortsrecht/ortsrecht-satzungen-und-formulare ) zur digitalen Einsichtnahme eingestellt. Er steht dort bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung.

Haushaltssatzung signiert (PDF-Dokument, 96,68 KB, 04.03.2026)