Öffentliche Bekanntmachung B-Plan Photovoltaikanlage Wasen
Öffentliche Bekanntmachung B-Plan Photovoltaikanlage Wasen
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Beteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB
des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften
„Photovoltaikanlage Wasen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Holzmaden hat am 13.01.2020 in öffentlicher Sitzung nach §2 Abs. 1 BauGB beschlossen den Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Wasen“ aufzustellen. Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach §74 LBO aufgestellt.
In öffentlicher Sitzung am 17.10.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Holzmaden den Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Photovoltaikanlage Wasen“ gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs 1 durchzuführen.
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Rand des Gewerbegebietes in der Zeller Straße und wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden: durch das Feldflurstück Nr. 1359/2 im Gewann Wasen,
- Im Osten: durch den östlichen Teil des Feldflurstück Nr. 1359/6 im Gewann Wasen,
- Im Süden: durch das bebaute Gewerbegrundstück Albstraße 1 und 3
- Im Westen: durch das Feldflurstück Nr. 1487 im Gewann Wasen und die Zeller Straße.
Für den Planbereich ist zeichnerische Teil des Vorentwurfes in der Fassung vom 02.10.2024 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Hierzu soll ein Sondergebiet mit entsprechender Zweckbestimmung ausgewiesen werden. Um längerfristig eine künftige Gewerbeentwicklung in diesem Bereich zu gewährleisten, soll befristetes Planungsrecht für die Photovoltaikanlage geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet in der Zeit vom 28.10.2024 bis 29.11.2024 (Veröffentlichungsfrist, je einschließlich) statt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Holzmaden unter der Internet-Adresse https://www.holzmaden.de eingesehen werden.
Zusätzlich werden die Planunterlagen mit Begründung und Anlagen im Rathaus Holzmaden, Bahnhofstraße 2 während der Veröffentlichungsfrist während folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen als elektronische Erklärung per E-Mail an die Adresse info@holzmaden.de abgegeben werden. Stellungnahmen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Holzmaden, 21.10.2024
gez.
Florian Schepp
Bürgermeister
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