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Gemeinde Holzmaden

Öffentliche Bekanntmachung Veränderungssperre für das Gebiet "Friedhofstraße 2/1

Artikel vom 16.04.2024

Öffentliche Bekanntmachung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet "Friedhofstraße 2/1"

Der Gemeinderat der Gemeinde Holzmaden hat in der öffentlichen Sitzung am 15.04.2024 aufgrund von § 17 Abs. 1 BauGB die nachfolgende Verlängerung der am 04.05.2022 in Kraft getretenen Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „Friedhofstraße 2/1“ beschlossen.

Aufgrund von §§ 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) i.V. mit § 4 GemO in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. 2000, 581, ber. S.698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229, 231) hat der Gemeinderat der Gemeinde Holzmaden die Verlängerung der am 04.05.2022 in Kraft getretenen Veränderungssperre für das Gebiet „Friedhofstraße 2/1“ als folgende Satzung beschlossen:

 

§1

Gegenstand der Satzung

Die am 04.05.2022 in Kraft getretene Veränderungssperre für das Gebiet „Friedhofstraße 2/1“ wird um ein Jahr verlängert.

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Diese Verlängerungssatzung wird am Tag nach dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im folgenden unmaßstäblichen Planausschnitt dargestellt.

http://www.holzmaden.de//rathaus-service-und-ortsrecht/aktuelles/neuigkeiten